03.01.2008, 10:51
Tobias schrieb:Die Frau im Minirock darf mit einem Minirock rumrennen, das ist ihr Recht auf Selbstverwirklichung. Sie schränkt ihrerseits keinen anderen bei diesem Recht ein. Anders ein eventueller Täter. Es muss hier eine klare Unterscheidung zwischen einem Schuldigen und einer Unschuldigen geben. Alles ander wäre für mich auch kontraintuitiv.
Die Frage von Schuld und Unschuld haben wir im entsprechenden Ordner ja schon ziemlich zufriedenstellend (erschöpfend?) geklärt.
Zu behaupten, eine Frau im Minirock mache sich der Aufforderung zu z.B. einem "Sittlichkeitsverbrechen" schuldig, wäre demnach die Zuweisung einer KÜNSTLICHEN (= n i c h t natürlichen) Schuld!
Das könnte dann dazu verleiten, beispielsweise eine Vergewaltigung oder ähnliches mit einem "Sie hat es nicht anders verdient" zu kommentieren. Damit macht man es sich fraglos ein bisschen zu einfach. Die Erkenntnis, dass ein Verbrechen ohne "Einwilligung" des Opfers gar nicht möglich wäre, sollte nicht dazu verleiten, Hilfestellung zu verweigern, oder jeder Grausamkeit, die einem begegnet, gleichgültig gegenüber zu stehen. Soweit gebe ich dir völlig Recht!
Was diese Erkenntnis aber vielmehr fördern SOLLTE, wäre ein bewusstes Ansetzen am eigentlichen Auslöser solchen Geschehens. Um bei der eventuell vergewaltigten Frau im Mini zu bleiben, läge hier die effektivste Hilfestellung darin, ihr beim Bewusstmachen ihrer "opfernden" Glaubenssätze und deren Änderung behilflich zu sein. Das würde allfällige Wiederholungen eines solchen "Verbrechens" wirkungsvoller und nachhaltiger verhindern, als eine gesetzliche (künstliche) Schuldzuweisung und Inhaftierung des Täters.
So ganz am Rande möchte ich noch erwähnen, dass ich ein Faible für Miniröcke habe, sie auch häufig und gerne trage - und dies jederzeit völlig gefahrlos tun kann, weil mir längst schon jeder Glaube an meine Hilflosigkeit und unvermeidliches "Opfertum" abhanden gekommen ist

Sichere Grüße
Tash